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Gewinnspiel "Swabian Late Summer"

vom 20.09. bis 20.10.2024

Zum Tag der Schiene:
Swabian late summer

Ausflusgtipps rund um die Alb-Bahn mit großem Gewinnspiel vom 20.9 - 20.10.

Ganz einfach mitmachen und tolle Preise gewinnen:

  • Zu mindestens 4 Ausflugszielen auf der Ausflusgtipps-Karte mit der SAB anreisen
  • Im Zug vom Schaffner das jeweilige Feld mit einem Zangendruck abstempeln lassen.
  • Karte abtrennen und bei der SAB im Bahnhof Münsingen einwerfen oder abgeben

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen wie auf dem Gewinnspielabschnitt beschrieben und das Abgeben des Gewinnspielabschnittes aus der Gewinnspielbroschüre „swabian late summer“ notwendig. Die Broschüre zum Gewinnspiel gibt es kostenlos als Beilage in bestimmten Tageszeitungen und Wochenblättern entlang der Strecke der AlbBahn, in allen Zügen der SAB sowie am Schalter im Bahnhof Münsingen und der Tourist-Info Münsingen.

Die Gewinne

  • Hauptpreis: 1 E-Bike
  • 3-Jahres-Karte für die Münsinger Bäder:
    6x Jahres-Familienkarte, 6x Jahres-Einzelkarte
  • Essensgutscheine für das Restaurant und Landhotel Winter in Offenhausen 4x100 €
  • Gutscheine und Geschenkkörbe von Albgold in Trochtelfingen
  • Verzehrgutscheine der Albkorn-Bäckerei Glocker in Gomadingen 10x20 €
  • Vesperdosen von bwegt

Dokumente: 

Gewinnspiel Plakat
Gewinnspiel Plakat
Gewinnspiel Broschüre
Gewinnspiel Broschüre

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Swabian Late Summer“

Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“ genannt) gelten für das Gewinnspiel „Swabian Late Summer“, welches die SAB Schwäbische Alb-Bahn GmbH, Bahnhofstr. 8, 72525 Münsingen in Zusammenarbeit mit der Dachmarke bwegt veranstaltet.

Weitere Kontaktdaten des Veranstalters finden Sie im Impressum der Homepage.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

Die Teilnahme am Gewinnspiel der SAB Schwäbische Alb-Bahn GmbH, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1.1 Die Teilnahmebedingungen enthalten die zwischen dem Teilnehmer am Gewinnspiel und dem Veranstalter ausschließlich geltenden Bedingungen

1.2 Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Vor der Teilnahme wird der Teilnehmer auf die Teilnahmebedingungen in gesetzeskonformer Weise hingewiesen.

1.3 Erfolgt eine Teilnahme am Gewinnspiel, so gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen und angezeigten Teilnahmebedingungen.

1.4 Die Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn der Zugriff auf die Plattform von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.

2. Teilnahmeberechtigte

2.1 Teilnahmeberechtigt sind nur solche natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Im Zweifel hat der jeweilige Teilnehmer Alter und Wohnsitz nachzuweisen.

2.2 Mit der Abgabe der Teilnahmekarte bei der SAB im Bahnhof Münsingen bis zum 05.11.2024 erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bis 30.11.2024 im Rahmen des Gewinnspiel aufbewahren.

2.3 Eine Teilnahme ist nur unter Angabe korrekter Nutzer-Daten (Pflicht: Vorname, Nachname, vollständige Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) möglich.  Der Teilnehmer haftet für die falsche Angabe persönlicher Daten und hat in dieser Beziehung den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.4 Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte des Veranstalters und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Nummer 8 der Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel ausgeschlossen bzw. gesperrt sind. Bei Missachtung dieser Voraussetzungen entfallen sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter.

3. Teilnahme

3.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

3.2 Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen wie auf dem Gewinnspielabschnitt beschrieben und Abgeben des Gewinnspielabschnittes aus der Gewinnspielbroschüre „swabian late summer“ notwendig. Die Broschüre zum Gewinnspiel gibt es kostenlos als Beilage in bestimmten Tageszeitungen und Wochenblättern entlang der Strecke der Alb-Bahn, in allen Zügen der SAB sowie am Schalter im Bahnhof Münsingen und der Tourist-Info Münsingen.

3.3 Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Ein Mitspielen im Namen Dritter oder die Teilnahme über "Strohmänner" sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.

3.4 Jeder ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldete Teilnehmer nimmt an den jeweiligen Ziehungen gemäß Ziff. 4.3 teil.

3.5 Die Gewinnspielabschnitte können beim Zugpersonal oder bei den Mitarbeitern der Reiseagentur abgegeben oder in den Briefkasten der Schwäbischen Alb-Bahn in der Bahnhofstr. 8, 72525 Münsingen eingeworfen werden.

3.6 Nicht rechtzeitig abgegebene Gewinnspielabschnitte können im Rahmen der Ziehung nicht berücksichtigt werden.

4. Verlosung und Gewinne

4.1 Der Zeitraum des Gewinnspiels ist der 20.09.2024. bis 20.10.2024

4.2 Der Teilnahmeschluss ist der 05.11.2024

4.3 In der Ziehung gibt es mehrere Gewinne. Siehe nachfolgende Aufstellung:

Preis 1: Ein E-Bike.
Sie erhalten einen Gutschein im Wert von 3.200 € für das Geschäft Rad und Sport Schwald, Grundstr. 1 in 72525 Münsingen für ein sofort verfügbares E-Bike Ihrer Wahl. Dem Gewinner ist freigestellt ein höherwertigeres Rad zu beziehen und die Mehrkosten selbst zu tragen. Die Barauszahlung des Differenzbetrags für einen Kaufpreis unter dem oben genannten Wert ist nicht möglich.

Preise 2-4: Eine 3-Jahres-Familienkarte für die Münsinger Bäder

Preise 5-7: Eine 3-Jahres-Einzelkarte für die Münsinger Bäder

Preise 8-11: Ein Essensgutschein für das Restaurant und Landhotel Winter in Offenhausen im Wert von je 100 €

Preise 12-16: Ein Geschenkkorb der Firma Alb-Gold in Trochtelfingen

Preise 17-26: Ein Verzehrgutschein der Albkorn-Bäckerei Glocker im Wert von je 20 €

Preise 27-50: Eine Vesperdose von bwegt.

5. Benachrichtigung der Teilnehmer, Gewinner und Gewinnübermittlung

5.1 Die Gewinner werden durch den Veranstalter per Anruf oder E-Mail benachrichtigt.

5.2 Die Gewinne sind bei Vorlage des Personalausweises am Bahnhof Münsingen während der Schalteröffnungszeiten abzuholen. Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage des Veranstalters zu finden: www.alb-bahn.com

5.3 Sind die übergebenen Daten mit den beim Veranstalter gespeicherten Daten identisch, erfolgt die Übergabe der Gewinne.

5.4Im Streitfall insbesondere, wenn Unstimmigkeiten über den Namen entstehen, sind für den Datenabgleich die auf dem Gewinnlos genannten Daten maßgeblich.

6. Wegfall des Gewinnanspruchs

6.1 Sollte eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail oder Anruf scheitern, weil unter den angegebenen Kontaktdaten eine Zustellung der Gewinnmitteilung erfolglos ist, so verfällt der Gewinnanspruch.

6.2 Verliert ein Gewinner seinen Anspruch auf den Gewinn, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen Ersatzgewinner zu bestimmen.

7. Begrenzungen und Steuern

7.1 Der Gewinnanspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Er kann auch nicht durch einen Dritten im Namen des Gewinners geltend gemacht werden. Eine Auszahlung des Gewinnes in bar ist ausgeschlossen.

7.2 Der Gewinner hat für ggf. anfallende Steuern selbst aufzukommen, soweit es sich um eine Steuerforderung der Finanzbehörden handelt.

8. Verhaltensregeln, Disqualifikation und Sperrung

8.1 Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise, z.B. durch Manipulation oder durch Verstoß gegen die Spielregeln beeinflussen oder deren Verhalten in sonstiger Weise die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, z.B. durch Bedrohung oder unzumutbare Belästigung (Beleidigung, üble Nachrede, extreme Anrufhäufung in Form von „Telefonterror“ usw.) von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Veranstalters. In diesen Fällen können Gewinne vom Veranstalter aberkannt und/oder – im Falle, dass der Gewinn bereits ausgehändigt wurde – zurückverlangt werden.

8.2 Ferner kann der Veranstalter oder dessen Dienstleister nach seinem Ermessen Teilnehmer auch bereits im Vorfeld von einer Teilnahme ausschließen, wenn ersichtlich ist, dass ein Verstoß gegen die in Ziffer 8.1. aufgeführten Verhaltensregeln droht.

9. Beendigungs-/Änderungsmöglichkeiten

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder beenden zu können, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies kann insbesondere bei rechtlichen Bedenken der Fall sein.

10. Rechtsweg

Hinsichtlich der Gewinnspielteilnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Ein einklagbarer Anspruch auf die Aushändigung der Gewinne besteht nicht.

11. Datenschutz und Einwilligung

Die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung der im Gewinnspielabschnitt eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die sie uns durch Ihre freiwillige Teilnahme an diesem Gewinnspiel erteilen.

12. Haftung

12.1 Der Veranstalter hat im Falle einer Verlinkung auf die Internetseiten von Partnern, Sponsoren und Werbepartnern keinen Einfluss auf die verlinkten Seiten. Er macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.

12.2 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

12.3 Der Veranstalter wird mit Aushändigung des jeweiligen Gewinns von allen Verpflichtungen frei.

12.4 Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Sach- oder Rechtsmängel der zur Verfügung gestellten Gewinne.

12.5 Der Veranstalter haftet nicht für durch höhere Gewalt verursachte Verhinderung der Gewinnabwicklung (Unwetter, Krankheitsfälle, Streiks, etc.) und behält sich das Recht vor, den Termin der Gewinnabwicklung in diesem Fall anzupassen.

12.6 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit, für die der Veranstalter unbeschränkt haftet.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Münsingen, im September 2024

Kontakt

Reisedienst der
Schwäbischen Alb-Bahn

Bahnhofstraße 8
72525 Münsingen

Tel. 0800 4447673 (kostenfrei)

reisedienst@alb-bahn.com
www.alb-bahn.com

Schalteröffnungszeiten

Fahrkartenschalter im Bahnhof Münsingen

Ganzjährig:
Mo - Fr: 8:30 – 14:00 Uhr
(außer an Feiertagen)

Zusätzlich in der Sommersaison
(1.5. bis 20.10.2024):

Samstag: 8:30 - 14:00 Uhr
Sonntag: 10:00 - 17:30 Uhr